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Transparenzsteigerung im Bereich Abschlussprüfung

Von Prof. Dr. Thomas Berndt, Universität St. Gallen

Kommunikation setzt Vertrauen in die Richtigkeit der gewährten Informationen voraus. In diesem Rahmen kommt der gesetzlichen Abschlussprüfung eine zentrale Aufgabe zu, indem sie die von den Unternehmen erstellten Informationen unabhängig auf ihre Ordnungsmässigkeit hin überprüft und ein Prüfungsurteil in Form eines Bestätigungsvermerks abgibt. Für viele Adressaten der Rechnungslegung ist die Tätigkeit des Abschlussprüfers und das Zustandekommen des Prüfungsurteils aber eine «Blackbox».

Neue Vorgaben für den Berufsstand sollen Licht in diese Blackbox bringen, den Informationsnutzen des Bestätigungsvermerks erhöhen und falschen Erwartungen an die Aufgaben der Abschlussprüfung vorbeugen. Im Kern geht es dabei um drei Aspekte:

  • Erstens führen die neuen Vorgaben zu einer Abkehr vom derzeitigen standardisierten Formeltestat. Stattdessen werden umfangreiche Angaben zur unternehmensindividuellen Durchführung der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk verlangt.

  • Zweitens muss der Abschlussprüfer über für sein Prüfungsurteil besonders wichtige Prüfungssachverhalte berichten, die so genannten Key Audit Matters (KAM). Damit werden erstmalig auch bisher rein prüfungsinterne Angaben veröffentlicht.

  • Drittens sehen die neuen Vorschriften eine explizite Beschreibung der jeweiligen getrennten Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers einerseits und der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens andererseits vor. Damit soll dem verbreiteten Missverständnis entgegengewirkt werden, der Abschlussprüfer solle oder könne selbst an der Erstellung des Abschlusses mitwirken und eigenständig erkannte Schwachstellen beseitigen.

Insgesamt sind mit den neuen Vorgaben die Grundlagen für ein gesteigertes Vertrauen in die Rolle des Abschlussprüfers, die Verbesserung der Prüfungsqualität und damit letztlich für den verbesserten Schutz der Adressaten der Rechnungslegung gelegt.

Dieser Text ist ein Ausschnitt des Beitrags «Ausgewählte Trends in der Berichterstattung der Unternehmen» in Center for Corporate Reporting (Ed.) (2016): Reporting Developments and Trends 2016. Zurich, CCR.

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