Viele Unternehmen, die an ausländischen Börsen kotiert sind, müssen bereits heute ihre Geschäftsberichte im maschinenlesbaren XBRL-Format veröffentlichen. In der Schweiz gilt ab dem Berichtsjahr 2025 für die Klimaberichterstattung von Unternehmen ebenfalls die Pflicht zur Veröffentlichung eines für Maschinen lesbaren Berichts.
Kürzliche Auswertungen von Aufsichtsbehörden zeigen, dass in der Praxis verbreitet Fehler beim Tagging der Daten auftreten. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie von der Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Berichte im XBRL-Format erfasst sind. Und sie sollten rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen für die gesetzeskonforme und aussagekräftige Berichterstattung treffen. Damit nutzen die Unternehmen die grossen Chancen, die eine verlässliche maschinenlesbare Berichterstattung in den Beziehungen zu Aktionären, Gläubigern und Investoren bietet.